Sie können Ihren Rezeptwunsch telefonisch oder online aufgeben. Voraussetzung ist, dass Sie bereits bei uns Patientin sind. Bei einer Onlineanforderung erhalten Sie eine Antwortmail, wann Sie Ihr Rezept – in der Regel spätestens am Folgetag – in der Praxis ohne Wartezeit abholen können.
Sofern Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bringen Sie bitte bei der Abholung Ihre Versichertenkarte mit. Sollten Sie Ihre Versichertenkarte in diesem Quartal schon einmal vorgelegt haben, benötigen wir diese nicht noch einmal.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden es uns zu.
Diese persönlichen Daten werden ausschließlich dazu genutzt, Ihre Rezeptanforderung zu bearbeiten und anschließend gelöscht (s. auch Datenschutzerklärung).